Voraussetzungen Grundstück
Das Grundstück muss bebauungsfähig, frei von Altlasten und befahrbar für Fahrzeuge bis 40 t Gesamtgewicht sein. Voraussetzung ist Bodenklasse 1 – 3 mit einer Tragfähigkeit von 200 KN/qm, sowie ein ebenes Gelände. Erdbeben und Hochwassergebiete, offene Wasserhaltung und sonstige Erschwernisse, die zusätzliche Maßnahmen erfordern, sind vom Bauherren zu tragen.
Statik / Fundamentplatte
Die Statik ist im Kellerpreis enthalten, sowie ein verzinktes Erdungsband in der Fundamentplatte für Strom und Wasserleitungen mit Anschlussfahne.
Erdarbeiten
Der Mutterboden wird bis zu einer Stärke von 25 cm abgetragen und seitlich auf dem Grundstück gelagert. Die Baugrube wird ausgehoben und der Aushub wird seitlich auf dem Grundstück im Arbeitsbereich des Baggers abgelegt. Anschließend wird der Arbeitsraum wieder verfüllt, soweit der Aushub zum wiederverfüllen geeignet ist. Der Abtransport von Aushub obliegt dem Bauherren.
Gebäudeentwässerung
Alle Abwasserleitungen werden auf dem kürzesten Weg bis ca. 40 cm außerhalb des Baukörpers verlegt. Die Leerrohre für die Hausanschlüsse (Wasser, Strom, Gas, Telefon und Kabel) werden geliefert und eingebaut. Die Anforderungen zu den Hausanschlüssen (Durchmesser und Winkel) sind von dem Bauherren vor Einbau zu besorgen.
Stahlbetonarbeiten
Der Keller wird in WU – Beton erstellt. Die Stärke der Bodenplatte, Außen und Innenwände erfolgt nach statischer Berechnung. Die lichte Rohbauhöhe beträgt 2,30 m. Weitere Höhen sind auf Wunsch gegen Aufpreis möglich. Die Außenwände sind schalungsglatt mit sichtbaren Wandfugen, ohne verspachteln. Der Treppenraum wird an allen Seiten nach der Energieeinsparungsverordnung gedämmt.
Innentreppe
Zur Auswahl stehen eine Stahlharfentreppe oder eine Stahlzweiholmtreppe, jeweils mit Buchetritten. Andere Treppenkonstruktionen und Materialien können durch einen Mehrauftrag vereinbart werden.
Fenster
Es werden Stahlkellerfenster, doppelt verglast, nach Plan eingebaut.
Innentüren
Es werden Innentüren mit wärmedämmender Isolierung und einer Drückergarnitur eingebaut, sowie Spezial Eckzargen mit umlaufender Dichtung.
Elektroausstattung
Die Elektroinstallation wird nach den neuesten DIN – Vorschriften ausgeführt. Die Anordnung der Steckdosen, Schalter und Brennstellen sind mit dem ausführenden Elektriker abzusprechen. Alle Räume erhalten 1 Ausschaltung mit Lampenbrennstelle, sowie 1 Steckdose.
Abdichtung gegen Bodenfeuchte
Der Ausbaukeller wird gegen nicht drückendes Wasser abgedichtet. Zusätzliche Abdichtungen gegen aufstauendes Wasser bzw. drückendes Wasser, eventuell erforderliche Drainagen, Spülschächte usw. sind nicht im Leistungsumfang enthalten.
Eigenleistungen
Auf Anfrage der Bauherren und deren schriftliche Bestätigung werden für Eigenleistungen Abzüge vom Pauschalpreis vorgenommen und entsprechende Gutschriften erstellt. Die gewünschten Eigenleistungen dürfen den Bauzeitenplan nicht beinträchtigen und müssen in dem vorgegebenen Zeitplan erledigt werden. Für Eigenleistungen werden keine Gewährleistung übernommen.
Sonstiges
Die Baubeschreibung dient als Grundlage für den Hausbauvertrag und wird hiermit anerkannt.
 
WiWa Haus  
   

Die Ausführung der Keller erfolgt in WU – Stahlbeton nach den anerkannten Regeln der Baukunst und Technik. Der Keller wird nach aktuell gültigen DIN – Vorschriften errichtet.

 
       
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